Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist in Deutschland die traditionelle Bestattungsform. Die Trauergemeinde nimmt in einer Trauerfeier, die in der Friedhofskapelle, Kirche in feierlichem Rahmen gemeinsam Abschied von der/dem Verstorbenen. Anschließend geben die Trauergäste der/dem Verstorbenen das letzte Geleit zur Grabstelle. Die/der Verstorbene wird nun der Erde übergeben. Bei der Auswahl einer Grabstelle müssen viele Einzelheiten bedacht werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich haben Sie die Auswahl zwischen einem Reihen oder einem Wahlgrab.

Wahlgrab
Wahlgräber gibt es als Einzel-, Doppel- oder Mehrplatzgrabstellen. Bei der Wahl des Grabplatzes hat man verschiedene Optionen. Wenn man für einen Angehörigen ein Wahlgrab erwirbt, besteht später die Möglichkeit, auch neben ihm bestattet zu werden und somit im Tod wieder vereint zu sein. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstelle erneut erworben werden und somit im Besitz der Familie bleiben. Verantwortlich für die Grabstelle ist der "Nutzungsberechtigte", der auch darüber entscheidet, ob die Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist wieder erworben werden soll. Das Nutzungsrecht kann auch auf eine andere Person übertragen werden.

Reihengrab

Ein Reihengrab ist eine Einzelgrabstelle, die nach Ablauf der Ruhefrist nicht erneut erworben werden kann. In der Regel wird diese Option gewählt, wenn die/der Verstorbene keinen Partner mehr hat und keine Familiengrabstelle vorhanden ist. Es besteht keine Möglichkeit, die Lage der Grabstelle auszuwählen. Verantwortlich für die Grabstelle ist der sogenannte "Nutzungsberechtigte", der in den Friedhofsunterlagen eingetragen wird. Das Nutzungsrecht kann jedoch auch auf eine andere Person übertragen werden.

Als Reihen- oder Wahlgrab stehen bei der Erdbestattung folgende Grabformen in Werne zur Verfügung:

Wahlgrab

(für Erdbestattungen)
ein- oder mehrstellig

Reihengrab

(für Erdbestattungen)
immer einstellig

Schlichtwahlgrab

(in Rasen für Erdbestattungen)
ein- oder mehrstellig

Schlichtreihengrab

(in Rasen für Erdbestattungen)
immer einstellig

Wahlgrab

(im Gemeinschaftsgrabfeld)
ein- oder mehrstellig

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