Sonderformen der Bestattung

Ungewöhnliche Bestattungsarten sind immer wieder Inhalt von Berichten in den Medien und im Fernsehen. Bei solchen besonderen Wünschen, etwa der Verarbeitung der menschlichen Asche zu einem synthetischen Diamanten oder einer Luftbestattung (Verstreuen der Asche in der Luft vom Heißluftballon aus oder durch einen Heliumballon) ist es wichtig, seinen Wunsch rechtzeitig zu Lebzeiten festzuhalten und diesen auch genau zu bedenken.

Es gibt jedoch auch gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Viele Menschen brauchen einen Ort, an dem sie ihre Trauer festmachen können. Durch eine letztwillige Verfügung oder einen Vorsorgevertrag kann man individuelle Wünsche festlegen und seine Angehörigen entlasten. Fehlt eine solche Verfügung, entscheiden die nächsten Angehörigen über Art und Ort der Bestattung.

Es ist für jeden Menschen möglich, durch eine letztwillige Verfügung oder einen Vorsorgevertrag individuelle Wünsche bezüglich Art und Ort seiner Bestattung festzuhalten und dabei auch finanziell abzusichern. Auf diese Weise kann man seinen Angehörigen in einer schwierigen Zeit viele Entscheidungen abnehmen. Falls jedoch keine Willensäußerung des Verstorbenen vorliegt, haben die engsten Angehörigen wie Ehegatte, Kinder oder Verwandte das Recht, über Art und Ort der Bestattung zu entscheiden.