Generalvollmacht

Es gibt diverse Arten von Vollmachten, wie Bankvollmacht, Handlungsvollmacht und Betreuungsverfügung, um nur einige Beispiele zu nennen. Jedoch ist die Generalvollmacht die umfassendste Art von Vollmacht, die alle rechtlichen und persönlichen Stellvertretungen abdeckt, jedoch auch ein hohes Risiko für Missbrauch birgt. Daher sollten Sie nur Personen bevollmächtigen, denen Sie absolut vertrauen.

Eine Generalvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, im Namen des Ausstellers Geschäfte abzuwickeln, in Operationen einzuwilligen, einen Heimvertrag abzuschließen und das Vermögen zu verwalten. Aufgrund der breiten Abdeckung durch die Vollmacht sollte sie sorgfältig formuliert werden. Falls Sie beispielsweise etwas kategorisch ablehnen, wie eine Heimunterbringung oder den Verkauf bestimmter Gegenstände, müssen Sie dies unbedingt schriftlich festhalten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen lediglich einen grundlegenden Überblick über die komplexe Thematik bieten sollen. Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Fragen, Zweifeln oder Unsicherheiten einen Anwalt oder Notar zu konsultieren, da dieser Beitrag keine Rechtsberatung ersetzen kann. Alternativ kann auch ein Betreuungsverein konsultiert werden.